Bisher keine Vogelpest in Neumünster, aber auch Neumünsteraner Vögel müssen trotzdem in den Stall

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Redakteur
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CIS

In der Stadt Neumünster ist aktuell noch kein Fall von Geflügelpest aufgetreten. Es sind jedoch landesweit entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Aufgrund des Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln und Hausgeflügel in mehreren Kreisen des Landes Schleswig-Holstein gilt auch für Geflügelhalter der Stadt Neumünster die landesweit angeordnete Stallpflicht gemäß Allgemeinverfügung der Stadt Neumünster vom 9. November 2016.

Foto: pixabay.com / mz-alph / JamesDeMers

Zusätzlich ordnet das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein mit Wirkung von Donnerstag, 17. November 2016, strengere Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen des Landes an. Darunter fallen auch Bestände mit weniger als 1.000 Stück Geflügel, also auch alle Hobbyhaltungen. Informationen hierzu werden auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht. Zu diesen Biosicherheitsmaßnahmen gehört, dass in den Ställen gesonderte Schutzkleidung inklusive Schuhwerk getragen werden muss. Einwegkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen. Vor den Eingängen zu den Stallungen sind Desinfektionsmatten oder –wannen zur Schuhdesinfektion mit einem geeigneten Desinfektionsmittel einzurichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten des Stalls die Hände waschen und desinfizieren. Hunde und Katzen sind von den Stallungen fernzuhalten. Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jedem Transport von Geflügel unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren.



Die genannten Maßnahmen dienen der Verhinderung des Eintrags des Geflügelpestvirus H5N8 in Geflügelbestände. Für alle Geflügelbestände besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde. Wer seinen Geflügelbestand noch nicht angemeldet hat, hat dies unverzüglich nachzuholen. Ein entsprechendes Formular zur Anzeige von Tierbeständen nach der Viehverkehrsverordnung steht auf der Internetseite der Stadt Neumünster unter www.neumuenster.de unter News zum Download zur Verfügung.

Die Durchführung von Geflügel- und Taubenausstellungen, -märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art ist vorerst untersagt.

Meldungen über tote Wasser- oder Greifvögel oder mehrere verendete Wildvögel, die innerhalb eines kleinen Umkreises gefunden werden, können direkt an die Berufsfeuerwehr Neumünster unter der Amtsnummer 3322 0 gerichtet werden.

Fragen beantwortet das Bürgertelefon des Landes unter der Rufnummer 0431 160 6666 montags bis freitags von 9 Uhr bis 17 Uhr.

Einzelfragen werden montags bis freitags auch unter der Rufnummer 942 2559 der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der Stadt Neumünster beantwortet.

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